Zahnarztpraxis Dr. S. Hesener

Moderne Zahnmedizin und Dentallabor in Euskirchen

Herzlich Willkommen auf unserer Praxis-Homepage

Ort: Wilhelmstraße 83, 53879 Euskirchen   |   Telefon: 02251-2191  |   Notdienst: 01805-986700

 

Neuigkeiten & Aktuelles


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12.01.2022

Behandlungen auch ohne "Corona" Nachweis (3G, 2G+) möglich

Liebe Patienten,

aus aktuellem Anlass, weil es unsere Patienten offenbar beschäftigt und wir regelmäßig angesprochen werden:
Zahnärztliche Behandlungen sind unabhängig von 3G/2G/2G-Plus - Regeln. Auch nicht geimpfte und nicht getestete Patienten haben ein Recht auf eine Behandlung. Auch bei uns.
Unser Team ist seit geraumer Zeit vollständig geimpft und geboostert! Unsere Patienten müssen das nicht sein, wenngleich wir eine Impfung gegen das Corona-Virus empfehlen.

Patienten, die Corona-Positiv getestet wurden, können wir nicht behandeln. Dafür ist die UK Köln als Ansprechpartner von der KZV genannt und vorgegeben. Sprechen Sie uns bei Rückfragen gerne an!

Rechtsauffassung von BZÄK und KZBV
Eine zahnärztliche Behandlung steht für alle Patientinnen und Patienten zur Verfügung – auch solchen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder darauf getestet sind. Nach Auffassung von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) kann daher die sogenannte 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) in Zahnarztpraxen keine Anwendung finden. BZÄK und KZBV sehen keine gesetzliche Grundlage dafür, dass der Impfstatus oder ein aktueller Corona-Test von Patienten zur Bedingung für eine Behandlung gemacht wird.

(Zahn-)Medizinische Behandlungen gehören zur Grundversorgung der Bevölkerung. Patientinnen und Patienten müssen daher vor ihrer Behandlung in einer Zahnarztpraxis keinen entsprechenden 3G-Nachweis vorlegen – anders als zum Beispiel vielfach bei körpernahen Dienstleistungen, wie sie etwa Friseur- oder Kosmetiksalons anbieten.

Zahnärztinnen und Zahnärzte sind als Heilberuf zum Dienst an der Gesundheit der einzelnen Menschen und der Allgemeinheit verpflichtet. Es würde eben dieser Berufspflicht widersprechen, wenn die Behandlung von Patientinnen und Patienten willkürlich abgelehnt wird. Das wäre dann der Fall, wenn ganze Bevölkerungsgruppen – zum Beispiel Ungeimpfte oder nicht Getestete – von der Behandlung ausgeschlossen würden.

In der Zahnarztpraxis darf zwar der Impfstatus der Patientin oder des Patienten erfragt und auf Testangebote hingewiesen werden, ein Recht auf Behandlungsverweigerung kann daraus allerdings nicht abgeleitet werden. Durch die schon immer sehr umfassenden Hygienemaßnahmen in Zahnarztpraxen sind dort sowohl Behandelnde als auch die Patientenschaft nachweislich sehr gut vor der Übertragung von Infektionskrankheiten geschützt.

Unabhängig davon rufen BZÄK und KZBV alle Personen, die noch nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, dazu auf, das flächendeckende Impfangebot in Deutschland zeitnah zu nutzen – die Impfung schütze nachweislich die eigene Gesundheit und die Gesundheit von Mitmenschen.

Pressekontakt:

BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte, Telefon: 030 40005-150, E-Mail: presse@bzaek.de
KZBV: Kai Fortelka, Tel.: 030 280 179-27, E-Mail: presse@kzbv.de

Ihr Praxisteam
Dr. S. Hesener



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 Lageplan

Adresse:

Wilhelmstraße 83 - 53879 Euskirchen

Parkmöglichkeiten:

Für unsere Patienten reservierte Parkplätze (zwei Stellplätze) befinden sich für die Dauer des Aufenthaltes bei uns direkt auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Weitere zahlreiche Parkmöglichkeiten sind fußläufig vorhanden - z.B. auf der Roitzheimer Str. (Parkschein notwendig) oder im Veybach-Center Parkhaus (1,00 EUR je angefangene Stunde).

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Lassen Sie das auch andere Patienten wissen. Sie werden es Ihnen danken!



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