Zweitmeinung beim Zahnarzt - wann kann ich diese einholen?
Das alte Sprichwort „vier Augen sehen mehr als zwei“ gilt auch für die Zahnmedizin. So haben Patienten gesetzlicher Krankenkassen heute den Anspruch auf eine zahnärztliche Zweitmeinung. Viele Privatversicherer unterstützen die Initiative ebenfalls.
Darf ich eine Zweitmeinung einholen?
Der Anspruch geht auf das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz zurück und bekräftigt das Recht auf eine kostenlose Zweitmeinung für eine Vielzahl planbarer Eingriffe. Akute Eingriffe oder medikamentöse Behandlungen sind davon nicht erfasst. Auch die Zweitmeinung zu Zahnarztbehandlungen fällt eigentlich nicht in den Regelungsumfang. Gesetzliche oder private Versicherer tragen die Kosten aber dennoch oft ganz oder zumindest teilweise.
Vorteile einer zahnärztlichen Zweitmeinung
Anstehende größere operative Eingriffe oder eine umfangreiche Zahnbehandlung wie die Versorgung mit Zahnersatz sorgen bei Patienten häufig für Verunsicherung. Im ersten Fall bewegen sie vor allem die medizinische Notwendigkeit, Risiken oder die Frage nach Alternativen. Auch der Kostenaspekt kommt hinzu, da die Patienten einen größeren Teil des Zahnarzthonorars selbst zahlen müssen. Die Meinung eines zweiten Mediziners kann ihnen dazu Gewissheit geben oder eine alternative günstigere Therapie aufzeigen.
Die Zweitmeinung ist wertvoll
Einige Besonderheiten im zahnmedizinischen Bereich machen die zahnärztliche Zweitmeinung für Patienten im wahrsten Sinne des Wortes wertvoll.
Seit 2005 erhalten alle gesetzlich Versicherten nur noch Regelsätze für zahnärztliche Behandlungen von ihrer Krankenkasse. Die Regelversorgung ist für die unterschiedlichsten Befunde definiert und sieht jeweils eine als ausreichend erachtete Behandlungslösung vor. Für deren Kosten zahlen die Kassen Festzuschüsse.
Stimmt das Verhältnis von Ergebnis und Kosten?
Es stellt sich für Patienten also immer die Frage, ob bei der geplanten Behandlung Ergebnis und Kosten im optimalen Verhältnis stehen. Zudem unterscheiden sich die Preise bei den Zahnärzten in Deutschland deutlich. Dabei spielen regionale Faktoren genauso eine Rolle wie unterschiedliche Labor- und Materialkosten, abweichende Honorare oder gar andere Behandlungsansätze..
Jeder einzelne Punkt kann die Zahnarztrechnung erheblich beeinflussen. Ein Beispiel dafür sind die Laborkosten bei Zahnersatz.
Der Vergleich einzelner Zahnärzte und ihrer Angebote bietet also viel Potenzial zum Sparen. Bei einem Vergleich sollten Patienten aber auch immer bedenken: Die günstigste Behandlungslösung ist wahrscheinlich nicht die hochwertigste Option.
Das gilt besonders für Dumping-Preise von Zahnärzten oder -kliniken im Ausland. Hier gibt es oft erhebliche qualitative Abstriche in einzelnen Behandlungsbereichen oder bei der Vor- und Nachsorge. Genauso muss gute Qualität aber nicht immer sehr viel kosten.
Zum Ablauf einer zahnärztlichen Zweitmeinung
Sprechen Sie uns gerne offen und transparent auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse an. Vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin bei uns und bringen idealerweise Ihren Heil- und Kostenplan / Kostenvoranschlag und/oder anderweitige Unterlagen - zum Beispiel Röntgenbilder - mit.
Sie haben immer ein Recht Einsicht in Ihre Patientenakte zu nehmen und dürfen auch kostenlose Kopien der Befunde verlangen. Das erspart unnötige Doppeluntersuchungen.
Uns dienen die Unterlagen zunächst als Orientierung. Zusammen mit unserem unabhängigen eigenen Befund besprechen wir unsere Sicht auf die gegenwärtige Situation und die geplante Behandlung, klären Fragen, informieren, zeigen ggfs. Alternativen und erstellen für Sie auf Wunsch einen eigenen unverbindlichen Heil- und Kostenplan. Dann können Sie sich entscheiden.