Zahnarztpraxis Dr. S. Hesener

Moderne Zahnmedizin und Dentallabor in Euskirchen

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29.12.2022

Happy new Year 2023 - oder doch nicht?! Neues GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Liebe Patienten,

Ein mehr als ereignisreiches Jahr neigt sich langsam dem Ende entgegen. Letzte Arbeiten nach der verheerenden Hochwasserkatastrophe konnten abgeschlossen werden, ein völkerrechtswidrigen Angriffskrieg mit schlimmen Folgen für die Menschen in der Ukraine, Inflation und damit einhergehende Wirtschaftskriese, Turbulenzen im Strom- und Gasmarkt - ach ja: Corona gibt es übrigens immer noch. Viel Positives bleibt uns erstmal nicht in Erinnerung. Aber trotzdem ziehen wir für uns eine positive Bilanz, denn noch nie in unserer jungen Geschichte seit 2016 konnten wir so viele Behandlungen durchführen. Unzählige zufriedene Patienten konnten behandelt werden und haben dankbar die Praxis verlassen können. Auch in schwierigen Zeiten haben wir die Herausforderungen gemeistert und konnten als Team überzeugen. Das lässt uns letztlich auch positiv in die Zukunft blicken.
An dieser Stelle auch vielen Dank an unsere Geschäftspartner, die letztlich zum Erfolg beitragen - und das tagtäglich.

Und wie geht's weiter in 2023? Es wurde von unserer derzeitigen Bundesregierung ein neues GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes verabschiedet - trotz massiver Kritik vieler Gesundheitsverbände. Auch wir haben großen Zweifel an diesem Gesetz und sehen negative Konsequenzen für Sie - unsere Patienten.

m Juli 2022 wurde der Entwurf zum geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) bekannt. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) macht seitdem zusammen mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen auf die fatalen Folgen des Gesetzes aufmerksam. Es geht dem zahnärztlichen Berufsstand dabei nicht um eine Blockadehaltung gegen eine grundlegende Reform der GKV-Finanzierung – diese ist aus Sicht der KZBV mehr als überfällig. Dieses Gesetz ist jedoch völlig ungeeignet, die GKV-Finanzen zukunftsfest auszugestalten. Die Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte beteiligen sich gerne konstruktiv an den Diskussionen zur Stabilisierung der Finanzen und bringen dabei ihr Know-how und ihre Expertise ein. Zunächst geht es dem Berufsstand darum, gravierende Schäden für die Patientenversorgung abzuwenden. Instrumente wie Budgetierung und Deckelung sind dabei grundsätzlich nicht zielführend. Denn das seitens der Politik immer wieder proklamierte Ziel von Kosteneinsparungen ohne Leistungskürzungen wird damit klar verfehlt.
Die Zahnärzteschaft hat in der Vergangenheit unter Beweis gestellt, dass es auch ohne Deckelung nicht zu einer Explosion der Behandlungskosten kommt – im Gegenteil, ist doch der Anteil der zahnärztlichen Leistungen an den Gesamtkosten im GKV-System in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. Gleichzeitig ist der Berufsstand Vorreiter bei Prävention und Prophylaxe. Zwar hat auch der Gesetzgeber die Bedeutung von Prävention grundsätzlich erkannt, aber bis dato nicht ausreichend umgesetzt.
Eine besondere Bedeutung kommt der in 2021 etablierten, neuen Parodontitis-Versorgungsstrecke zu. Sie ist für die Mund- und Allgemeingesundheit der Bevölkerung ein Quantensprung. Unbehandelt ist die Volkskrankheit Parodontitis die häufigste Ursache für vermeidbaren Zahnverlust. Mit der auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden, modernen Parodontaltherapie kann es gelingen, die Mundgesundheit der Bevölkerung auf ein neues Niveau zu bringen. Mit der im Gesetz enthaltenen strikten Budgetierung für 2023 und 2024 werden der Versorgung die erst kürzlich zugesagten Mittel für die neue, präventionsorientierte Parodontitis-Therapie wieder entzogen. Fast alle der rund 30 Millionen Patientinnen und Patienten, die an der Volkskrankheit Parodontitis leiden, werden damit faktisch eines Leistungsanspruches beraubt, der erst im Vorjahr in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen und von allen Beteiligten als ein Meilenstein für die Mund- und Allgemeingesundheit begrüßt wurde. Durch die auf den letzten Metern eingebrachten Änderungen der Koalition werden alleine die Finanzmittel für die Behandlung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt. So wichtig die Versorgung vulnerabler Gruppen ist, eine Ausnahmeregelung für die Parodontitis-Therapie hätte alle GKV-Versicherten einschließen müssen. Die weit überwiegende Mehrheit der Patientinnen und Patienten, die dringend auf eine wirksame und auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft basierende Behandlung angewiesen ist, bleibt mit dieser Entscheidung auf der Strecke.

Kurzum: Das neue Jahr wird kommen und zeigen, wie es genau weitergeht - für uns als Zahnarztpraxis und für Sie, als unsere Patienten.

Für heute aber zunächst ein "HAPPY NEW YEAR". Kommen Sie gut und gesund ins neue Jahr - und denken Sie an Ihre Vorsorgetermine :-)

Ihr Praxisteam
Dr. S. Hesener



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Für unsere Patienten reservierte Parkplätze (drei Stellplätze) befinden sich für die Dauer des Aufenthaltes bei uns direkt auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Weitere zahlreiche Parkmöglichkeiten sind fußläufig vorhanden - z.B. auf der Roitzheimer Str. (Parkschein notwendig) oder im Veybach-Center Parkhaus.

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